Eine Milchpumpe auf Rezept erhalten gesetzlich Versicherte, wenn eine Ärztin oder ein Arzt wegen Stillproblemen der Mutter oder Trink- und Saugproblemen des Kindes eine elektrische Milchpumpe verordnet. Die Krankenkasse stellt die Pumpe über einen Vertragspartner leihweise bereit. Ohne Rezept verleihen Apotheken und Sanitätshäuser elektrische Pumpen gegen Gebühr.
Kurz zusammengefasst
Voraussetzung für die Kassenleistung ist eine ärztliche Verordnung mit Diagnose und Leihdauer. Das Rezept lösen Sie bei einem Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ein, meist in einer Apotheke oder einem Sanitätshaus. Bei hkk und IKK Südwest gilt eine Verordnung 28 Tage, Folgerezepte verlängern die Leihe. Eine gesetzliche Zuzahlung entfällt im Zusammenhang mit der Entbindung (§ 24e SGB V). Das Pumpset gehört zur Versorgung, die Pumpe bleibt Eigentum des Verleihers. Ohne Rezept zahlen Sie die Miete selbst.
Wer bekommt eine Milchpumpe auf Rezept?
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine Milchpumpe als Hilfsmittel, wenn eine Ärztin oder ein Arzt sie verordnet. Anlass sind Stillprobleme der Mutter oder Trink- und Saugprobleme des Kindes. Rechtsgrundlage sind § 33 und § 24e SGB V.
Als Anlass nennen die ausgewerteten Quellen ausschließlich medizinische Gründe:
- Mütterliche Seite: eine Beeinträchtigung des Stillens. Die KV Schleswig-Holstein führt dies in ihrer Verordnungsinformation vom 2. August 2023 als Indikation auf.
- Kindliche Seite: eine Beeinträchtigung des Saug- und Trinkvorgangs, zum Beispiel bei Frühgeborenen, bei Neugeborenen mit organischen Erkrankungen oder bei trinkschwachen Säuglingen (PTA heute, 2022).
Keine der ausgewerteten Kassenquellen nennt das Abpumpen im Beruf als Verordnungsgrund. Wer aus beruflichen Gründen pumpt, plant daher mit Eigenanschaffung oder privater Miete (siehe Abschnitt zu Miete oder Kauf).
Die Verordnung erfolgt laut KV Schleswig-Holstein grundsätzlich auf den Namen der Mutter, weil nur sie das Gerät anwendet. Die DAK formuliert, die Ärztin oder der Arzt verordne die Pumpe „Ihnen oder Ihrem Kind“. Als verordnende Stellen nennen die Quellen Frauenärztinnen und Frauenärzte, Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie Kliniken.
Praxis-Hinweis
Fragen Sie schon in der Schwangerschaft oder im Wochenbett bei Ihrer Frauenärztin, Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Hebamme nach, ob in Ihrer Lage eine Verordnung in Betracht kommt. Laut Medela-FAQ für Apotheken (Stand Dezember 2019) lässt sich eine Pumpe bei medizinischer Notwendigkeit, etwa bei drohender Frühgeburt, schon vor der Geburt verordnen. Das Rezept muss eine Diagnose enthalten.
Wie läuft die Verordnung Schritt für Schritt ab?
Der Ablauf folgt vier Schritten, die wir die Rezept-Kette nennen: ärztliche Diagnose, Rezept mit Kennzeichen 7 und Leihdauer, Einlösung bei einem Vertragspartner der Kasse, Einweisung samt Pumpset. Das Rezept ist laut hkk 28 Tage ab Ausstellung gültig.
- Diagnose: Ärztin oder Arzt klären Ihre Versorgungssituation und stellen die Verordnung aus. Die Barmer schildert, dass Versicherte in der Regel ausführlich beraten werden und danach ein Rezept erhalten.
- Rezept: Es trägt das Kennzeichen 7 für Hilfsmittel, die Diagnose und die Leihdauer. Milchpumpen dürfen laut PTA heute nicht gemeinsam mit Arzneimitteln auf einem Rezept stehen. Rückdatierte Verordnungen sind unzulässig (Medela-FAQ).
- Vertragspartner wählen: Nach § 33 Abs. 6 SGB V können Sie jeden Leistungserbringer nutzen, der Vertragspartner Ihrer Kasse ist. Ärzte und Kassen dürfen Sie nicht zu einem bestimmten Anbieter lenken, außer das Gesetz bestimmt es anders oder eine Empfehlung ist medizinisch geboten. Die DAK bietet für die Suche einen Hilfsmittellotsen an.
- Einweisung: Zum Anspruch gehört nach § 33 Abs. 1 SGB V auch die Ausbildung im Gebrauch des Hilfsmittels. Beim hkk-Vertragspartner erfolgen Beratung und Einweisung in dessen Räumen.
Praxis-Hinweis
Lösen Sie das Rezept zügig ein. Die 28 Tage laufen ab dem Ausstellungsdatum, nicht ab dem Tag, an dem Sie die Pumpe brauchen. Lassen Sie sich bei der Abholung die Leihdauer und den Namen des Ansprechpartners für Störungen notieren.
Was ist das Hilfsmittelverzeichnis und was bedeutet es für die Milchpumpe?
Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands führt Hilfsmittel auf, die unter die Leistungspflicht der Kassen fallen (§ 139 SGB V). Milchpumpen stehen dort in der Produktgruppe 01 unter der Nummer 01.35.01. Absaugsets und Brusthauben zählen zu den apothekenüblichen Hilfsmitteln.
Die Vereinbarung des GKV-Spitzenverbands über apothekenübliche Hilfsmittel (Stand 1. Juni 2025) nennt neben den Milchpumpen (01.35.01) auch Absaugsets für elektrische Milchpumpen (01.99.01.2) und Brusthauben für Milchpumpen (01.99.01.7). Die KV Schleswig-Holstein ordnet elektrisch betriebene Milchpumpen der Nummer 01.35.01.1 zu. Zusammen mit der Pumpe sind also auch die Teile abgedeckt, die Ihre Haut und Ihre Milch berühren. Den Begriff erklärt das Hilfsmittelverzeichnis im Glossar.
Für den Alltag heißt das: Welches Gerät Sie bekommen, regelt der Liefervertrag zwischen Kasse und Anbieter. Ein Beispiel für ein solches Mietgerät ist die Medela Symphony, die der Hersteller als Krankenhaus- und Mietmilchpumpe beschreibt. Wünschen Sie ein Modell oder eine Zusatzleistung über das Notwendige hinaus, tragen Sie die Mehrkosten selbst (§ 33 Abs. 1 SGB V). Der hkk-Steckbrief verlangt dafür eine schriftliche Dokumentation.
Was zahlt die Krankenkasse und was zahlen Sie?
Bei ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Leihpumpe samt erforderlichem Zubehör. Eine gesetzliche Zuzahlung entfällt im Zusammenhang mit der Entbindung, denn § 24e SGB V schließt die Zuzahlung nach § 33 Abs. 8 aus. Mehrkosten für Zusatzwünsche tragen Sie selbst.
- Leihe statt Kauf: § 33 Abs. 5 SGB V erlaubt der Kasse, Hilfsmittel leihweise zu überlassen. Die Barmer und die KV Schleswig-Holstein beschreiben, dass elektrische Milchpumpen vorrangig leihweise bereitgestellt werden und im Eigentum des Vertragspartners bleiben.
- Zuzahlung: Die Regel für Hilfsmittel beträgt nach § 61 SGB V 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Im Zusammenhang mit der Entbindung gilt sie nicht (§ 24e). DAK und IKK Südwest nennen für Milchpumpen keine Zuzahlung, die Barmer nennt bei Verordnung auf die Mutter keine.
- Abweichende Angabe: Der hkk-Steckbrief (Stand 3. September 2024) führt 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro für Versicherte ab 18 Jahren auf. Klären Sie vor der Abholung mit Ihrer Kasse, ob eine Zuzahlung anfällt.
- Zubehör: Die DAK sagt zu, eine funktionsgerechte Pumpe „inklusive erforderliches Zubehör“ zu liefern. Die Barmer zahlt medizinisch notwendiges Zubehör wie Absaugsets.
Einschätzung der Redaktion
Die gesetzliche Lage ist eindeutig: Im Zusammenhang mit der Entbindung entfällt die Zuzahlung. Die Praxis der Kassen weicht in einem Fall davon ab, wie der hkk-Steckbrief zeigt. Wir bewerten die Datenlage deshalb so: Planen Sie mit null Euro Zuzahlung, lassen Sie sich diese aber schriftlich bestätigen, bevor Sie das Gerät mitnehmen. Eigene Erfahrungen mit einzelnen Kassen liegen der Redaktion nicht vor.
Wie lange darf ich die Milchpumpe behalten?
Die Leihdauer richtet sich nach der Verordnung und nach Ihrer Kasse. Je Rezept sind vier Wochen üblich, danach folgt ein Folgerezept. Das Ende der Versorgung nennen die Kassen unterschiedlich: nach etwa 100 Tagen, nach sechs Lebensmonaten des Kindes oder erst nach zwölf Monaten Stilldauer.
| Quelle | Angabe zur Leihdauer | Stand |
|---|---|---|
| IKK Südwest | Jede Verordnung gilt 28 Tage. Folgeverordnungen sind bis zu einer Stilldauer von 12 Monaten möglich. | Versicherteninformation, Upload 01/2022 |
| hkk | Vier Wochen, sofern nicht anders verordnet. Danach ist eine neue Verordnung nötig. | Steckbrief 03.09.2024 |
| Barmer | In der Regel bis zur Vollendung des 6. Lebensmonats des Kindes. | Aktualisierung 08.09.2026 |
| KV Schleswig-Holstein | Die Kassen übernehmen normalerweise bis 100 Tage nach der Geburt. Längere Versorgung ist möglich, aber mit der Kasse zu klären. | Information 02.08.2023 |
| PTA heute | Primärkassen setzen häufig eine Höchstdauer von sechs Monaten fest, Ersatzkassen oft keine Obergrenze. | Artikel 30.03.2022 |
Einschätzung der Redaktion
Die Tabelle zeigt: Es gibt keine bundeseinheitliche Frist. Zwischen 28 Tagen je Rezept und zwölf Monaten Gesamtdauer liegt jede Spanne, je nach Kasse. Für Ihre Planung zählt allein die Angabe Ihrer Kasse. Fragen Sie bei der ersten Bewilligung nach dem voraussichtlichen Ende der Versorgung und besorgen Sie das Folgerezept rechtzeitig vor Ablauf der vier Wochen.
Gehört ein Pumpset zur Leihpumpe?
Ja. Das Pumpset mit Brusthauben, Ventilen und Schläuchen zählt bei einer Verordnung zum medizinisch notwendigen Zubehör. Die Pumpe selbst bleibt Eigentum des Vertragspartners. Bei Mehrlingen ist ein Doppelpumpset üblich, sonst kann für das Doppelset ein Aufpreis anfallen.
Die Quellen sagen dazu im Einzelnen:
- Das Pumpset gilt als Zubehör. Die IKK Südwest beschreibt die Leihe „mit einmaligem Zubehör“ und nennt, dass Sie weiteres Zubehör regelmäßig vom gewählten Anbieter beziehen.
- Bei Mehrlingsgeburten erstatten die Kassen üblicherweise ein Doppelset (apotheke adhoc, AFS, hkk, IKK Südwest).
- Außerhalb von Mehrlingsgeburten kann ein Doppelpumpset zusätzlich berechnet werden (apotheke adhoc). Laut Medela-FAQ ist es jeder Mutter möglich, wobei der Differenzbetrag zusätzlich anfällt.
- Die Brusthaubengröße ist entscheidend. In der Verordnungsübersicht der Arbeitsgemeinschaft Freier Stillgruppen (AFS, 2018) ist die Standardgröße M enthalten, andere Größen gibt es bei medizinischer Notwendigkeit ohne Aufpreis.
Laut Medela-FAQ lassen sich ungeöffnete Sets umtauschen, bei geöffneten Sets braucht es einen Kostenvoranschlag. Prüfen Sie die Größe deshalb vor dem Öffnen, zum Beispiel mit dem Brusthauben-Größenrechner und mit Hilfe Ihrer Hebamme. Bei privater Miete fragen Sie ausdrücklich nach, ob das Pumpset in der Miete enthalten ist oder separat berechnet wird.
Wie läuft die Rückgabe ab?
Sie geben die Pumpe vollständig und gereinigt beim Vertragspartner zurück. Das nennt die Medela-FAQ als Voraussetzung. Bei starker Verschmutzung hält Medela eine Reinigungsgebühr für angemessen. Der Anbieter prüft das Gerät je nach Qualitätsmanagement per Vakuummeter oder Sichtprüfung.
- Die Pumpe bleibt während der gesamten Versorgung Eigentum des Vertragspartners (Barmer).
- Der Vertragspartner informiert bei der Lieferung über die Rückgabepflichten (DAK).
- Apotheken bedrucken und reichen das Rezept laut PTA heute erst ein, wenn die Leihdauer erfüllt ist oder die Pumpe zurückgegeben wurde. Als Sicherung nennt PTA heute eine Kaution.
- Defekte melden Sie sofort. Zum Anspruch gehören nach § 33 Abs. 1 SGB V auch Instandsetzung und Ersatzbeschaffung.
Legen Sie vor der Rückgabe alle Teile bereit: Pumpe, Netzteil, Tasche und die vom Anbieter genannten Zubehörteile. Lassen Sie sich die Rückgabe bestätigen.
Mieten ohne Rezept oder kaufen: Was lohnt sich?
Ohne Rezept verleihen Apotheken und Sanitätshäuser elektrische Milchpumpen, die Miete zahlen Sie selbst. Kaufen lohnt sich ab dem Monat, in dem die Summe der Mieten den Kaufpreis übersteigt. Diesen Break-even berechnen Sie mit einer einfachen Formel.
Break-even in Monaten = Kaufpreis geteilt durch Monatsmiete. Das Rechenbeispiel arbeitet mit angenommenen Werten und nennt keine Preise: Kostet eine Pumpe so viel wie sechs Monatsmieten, kaufen Sie ab dem siebten Monat günstiger. Brauchen Sie die Pumpe vier Monate, ist die Miete günstiger. Rechnen Sie Kaution, Pumpset und eine mögliche Reinigungsgebühr in beide Seiten ein. Die Mietsätze unterscheiden sich je Anbieter. Fragen Sie Tages- oder Monatsmiete, Kaution und Pumpsetpreis schriftlich ab.
Zur Entscheidung hilft der 3-Fragen-Check:
- Gibt es einen medizinischen Grund? Dann klären Sie zuerst die Verordnung. Sie kostet im Zusammenhang mit der Entbindung in der Regel nichts.
- Wie lange brauchen Sie die Pumpe? Liegt die Dauer unter dem berechneten Break-even, wählen Sie die Miete. Liegt sie darüber, kaufen Sie.
- Wie oft pumpen Sie? Mehrmals täglich spricht für eine elektrische Doppelpumpe. Gelegentliches Abpumpen deckt eine Handpumpe ab.
| Situation | Weg | Begründung |
|---|---|---|
| Frühgeborenes oder trinkschwaches Kind, Trennung von Mutter und Kind | Verordnung, Leihpumpe | Nennt PTA heute als Indikation, Kasse trägt die Kosten |
| Ärztlich bestätigte Stillprobleme der Mutter | Verordnung, Leihpumpe | Indikation laut KV Schleswig-Holstein |
| Rückkehr in den Beruf, regelmäßiges Pumpen | Kauf oder private Miete | Keine der ausgewerteten Kassenquellen nennt den Beruf als Verordnungsgrund |
| Nur gelegentlich oder als Reserve | Handpumpe kaufen | Das Netzwerk Gesund ins Leben nennt Handpumpe und Handentleerung als bewährt für gelegentliches Abpumpen |
Zwei Beispiele für den Eigenkauf nach unserer Datenbank (Herstellerangaben, Stand Oktober 2026):
Medela Harmony Handmilchpumpe
Stärken
- Handbetrieb ohne Strom
- 105 g Gewicht
- PersonalFit-Flex-Brusthaube mit 105° Öffnungswinkel
Schwächen
- Nur Einzelbetrieb von Hand
- Vom Hersteller für gelegentliches Abpumpen ausgewiesen
Passt zu: Für Mütter, die zwischen Rezept und Lieferung oder nur selten abpumpen.
Passt nicht zu: Nicht für Mütter, die mehrmals täglich pumpen.

Spectra S2 Plus elektrische Doppelmilchpumpe
Stärken
- Geschlossenes System
- 12 Vakuumstufen und Massagemodus mit 5 Stufen
- Brusthauben in 24 und 28 mm (je 2)
Schwächen
- Netzbetrieb ohne Akku
- Keine Angabe zur Lautstärke
Passt zu: Für Mütter, die regelmäßig oder ausschließlich abpumpen und eine eigene Pumpe über mehrere Monate nutzen.
Passt nicht zu: Nicht für Mütter, die unterwegs ohne Steckdose pumpen.
Weitere Geräte vergleicht die Seite Milchpumpe Vergleich. Passende Typen finden Sie unter Elektrische Milchpumpe und Handmilchpumpe. Welche Pumpe zu Ihrem Alltag passt, klärt der Milchpumpen-Finder.
Was ist bei der Hygiene einer Mietpumpe zu beachten?
Pumpset und Auffangbehälter reinigen Sie nach jedem Gebrauch mit Spülmittel und heißem Wasser, so empfiehlt es die Nationale Stillkommission. Bei einer gemeinsam genutzten Pumpe wischen Sie zusätzlich Schalter und Regler mit einem Desinfektionstuch ab (CDC).
- Hände: Waschen Sie Hände und Fingernägel vor dem Abpumpen mit Wasser und Seife. Eine Händedesinfektion ist laut Nationaler Stillkommission nicht nötig.
- Teile mit Milchkontakt: Zerlegen, mit Spülmittel und heißem Wasser reinigen, unter fließendem Wasser abspülen, an der Luft oder mit Papiertuch trocknen. Alternativ: drei Minuten auskochen oder in der Spülmaschine bei mindestens 65 Grad reinigen. Beachten Sie stets die Herstellerhinweise.
- Sterilisieren: Die Nationale Stillkommission hält eine Sterilisation für nicht erforderlich. Die CDC empfiehlt zusätzliches Desinfizieren der Pumpteile mindestens einmal täglich bei Babys unter zwei Monaten, bei Frühgeborenen und bei geschwächtem Immunsystem.
- Schläuche: Bei korrekter Nutzung berühren Schläuche die Milch nicht. Sind Milch oder Schimmel im Schlauch, entsorgen Sie ihn sofort (CDC).
Die Nationale Stillkommission weist darauf hin, dass „hygienisch einwandfreie“ elektrische Milchpumpen in Apotheken und Sanitätshäusern ausgeliehen werden können. Mehr zur Lagerung der gewonnenen Milch finden Sie im Leitfaden Abpumpen.
Wichtiger Hinweis
Diese Seite informiert über die Rechtslage und die Angaben mehrerer Kassen. Sie ersetzt weder ärztliche noch rechtliche Beratung; Vertragsbedingungen unterscheiden sich je Kasse. Bei starken Schmerzen, wunden oder blutenden Brustwarzen, geröteten harten Stellen der Brust, Fieber oder anhaltend wenig Milch wenden Sie sich an Ihre Hebamme, eine Still- und Laktationsberaterin (IBCLC) oder Ihre Ärztin. Ein Pumpenwechsel löst solche Beschwerden nicht.
Wer hilft, wenn das Abpumpen nicht klappt?
Hebammen und Stillberaterinnen helfen bei Auswahl und Einstellung der Pumpe und beim passenden Brusthaubenaufsatz. Das Netzwerk Gesund ins Leben nennt Hebammen und Stillberatende ausdrücklich als Unterstützung, damit Milch wirkungsvoll gewonnen wird und die Brustwarze nicht verletzt wird.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt laut Gesund ins Leben (Stand 4. September 2023) in den ersten zehn Tagen nach der Geburt in der Regel bis zu zwei Hebammenbesuche täglich. Bis das Kind 12 Wochen alt ist, sind bis zu 16 weitere Kontakte möglich. Bei Stillschwierigkeiten übernimmt die Kasse bis zu 8 weitere Besuche oder Beratungen, bis das Kind neun Monate alt ist. Hinweise zu typischen Schwierigkeiten finden Sie unter Probleme beim Abpumpen.
Das Wichtigste in Kürze
- 28 Tage: Gültigkeit des Rezepts ab Ausstellung (hkk, apotheke adhoc).
- 4 Wochen: Leihdauer je Verordnung bei hkk und IKK Südwest, danach Folgerezept.
- Kein einheitliches Ende: Barmer bis zum 6. Lebensmonat, KV Schleswig-Holstein bis etwa 100 Tage, IKK Südwest bis 12 Monate Stilldauer.
- Keine gesetzliche Zuzahlung im Zusammenhang mit der Entbindung (§ 24e SGB V), abweichende Angabe bei hkk mit 10 Prozent (mindestens 5, höchstens 10 Euro).
- Nummer 01.35.01 im Hilfsmittelverzeichnis, Absaugsets 01.99.01.2, Brusthauben 01.99.01.7.
- Break-even: Kaufpreis geteilt durch Monatsmiete ergibt die Monate, ab denen Kaufen günstiger ist.
Häufige Fragen zu Milchpumpe mieten und Rezept
Brauche ich ein Rezept, um eine Milchpumpe zu mieten?
Nein. Das Netzwerk Gesund ins Leben schreibt, dass Apotheken und Sanitätshäuser elektrische Milchpumpen auch ohne Rezept verleihen. Dann zahlen Sie Miete und gegebenenfalls Kaution selbst.
Wer stellt das Rezept für eine Milchpumpe aus?
Die Quellen nennen Frauenärztinnen und Frauenärzte, Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie Kliniken. Das Rezept enthält Diagnose und Leihdauer und trägt das Kennzeichen 7.
Zahle ich bei der Kassenpumpe etwas dazu?
Gesetzlich nein, soweit die Verordnung im Zusammenhang mit der Entbindung steht (§ 24e SGB V). DAK, IKK Südwest und Barmer nennen keine Zuzahlung. Der hkk-Steckbrief führt 10 Prozent auf. Fragen Sie Ihre Kasse.
Kann ich eine Milchpumpe schon vor der Geburt verordnen lassen?
Bei medizinischer Notwendigkeit ja, etwa bei drohender Frühgeburt. Das nennt die Medela-FAQ für Apotheken (Stand Dezember 2019). Ohne medizinischen Grund besteht kein Anspruch.
Was geschieht, wenn die Leihpumpe defekt ist?
Zum Anspruch gehören nach § 33 Abs. 1 SGB V auch Instandsetzung und Ersatzbeschaffung. Wenden Sie sich an den Vertragspartner, der die Pumpe geliefert hat.
Wie lange gilt die Verordnung, bevor ich sie einlösen muss?
Laut hkk und apotheke adhoc 28 Kalendertage ab Ausstellung. Danach brauchen Sie ein neues Rezept.
Quellen
- § 33 SGB V Hilfsmittel (gesetze-im-internet.de)
- § 24e SGB V Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln (gesetze-im-internet.de)
- § 61 SGB V Zuzahlungen (gesetze-im-internet.de)
- § 139 SGB V Hilfsmittelverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
- GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis
- GKV-Spitzenverband: Vereinbarung über apothekenübliche Hilfsmittel nach § 126 Abs. 1b SGB V, Anlage 1 (Stand 01.06.2025)
- Nationale Stillkommission: Gewinnung, Aufbewahrung und Umgang mit abgepumpter Muttermilch für das gesunde, eigene Kind zu Hause (Stellungnahme vom 15.03.2024)
- Gesund ins Leben: Muttermilch abpumpen, aufbewahren und füttern (Stand 26.01.2026)
- Gesund ins Leben: Meine Rechte rund ums Stillen (Stand 04.09.2023)
- KV Schleswig-Holstein: Verordnung von Milchpumpen (Information vom 02.08.2023)
- BARMER: Milchpumpen (Aktualisierung 08.09.2026)
- DAK-Gesundheit: Milchpumpen (Stand 01.10.2026)
- hkk: Steckbrief Milchpumpen-Versorgung (03.09.2024)
- IKK Südwest: Versicherteninformation Milchpumpen
- PTA heute: Milchpumpenverleih, was PTA wissen müssen (30.03.2022)
- apotheke adhoc: Fresh-up Milchpumpenverordnung (Apo-Tipp)
- Arbeitsgemeinschaft Freier Stillgruppen: Verordnung elektrischer Milchpumpen, STILLZEIT 02/2018
- Medela: FAQ zur Vermietung der Symphony in Apotheken (Stand Dezember 2019)
- CDC: How to Clean and Sanitize Breast Pumps (12.09.2024)

