Das Hilfsmittelverzeichnis ist das Verzeichnis der Hilfsmittel, die die gesetzliche Krankenversicherung übernehmen kann. Der GKV-Spitzenverband führt es nach § 139 SGB V. Elektrische Milchpumpen stehen dort in der Produktgruppe der Absauggeräte. Das Verzeichnis ist die Grundlage für Verordnung und Kostenübernahme.
Warum ist das Hilfsmittelverzeichnis bei Milchpumpen wichtig?
Die KV Schleswig-Holstein nennt Milchpumpen im Hilfsmittelverzeichnis unter Produktgruppe 1, Absauggeräte, Nummer 01.35.01.1 für elektrisch betriebene Modelle. Die Kasse übernimmt die Kosten bei medizinischer Verordnung, etwa laut DAK ohne Zuzahlung. Zuzahlungen entfallen laut KV Schleswig-Holstein bei diesen Rezepten. Die DAK nennt als Leistung eine funktionsfähige Pumpe mit Zubehör sowie Lieferung, Einweisung und Reparatur- oder Austauschservice.
Wie läuft die Verordnung für eine Milchpumpe?
Die Verordnung wird auf den Namen der Mutter ausgestellt, meist durch die Frauenärztin. Elektrische Pumpen werden laut KV SH vorrangig als Leihgeräte bewilligt, bei Stillbeeinträchtigung der Mutter oder Saugbeeinträchtigung des Neugeborenen. Die Kassen übernehmen die Kosten laut KV SH normalerweise bis 100 Tage nach der Geburt, für längere Versorgung klären Sie das mit Ihrer Kasse.
Beispiel: Ihr Neugeborenes kann wegen einer Saugbeeinträchtigung nicht an der Brust trinken. Die Ärztin verordnet eine elektrische Pumpe, ein Vertragspartner der Kasse liefert ein Leihgerät.
Was bedeutet das Hilfsmittelverzeichnis für die Wahl der Milchpumpe?
Elektrische Pumpen auf Rezept sind vorrangig Leihgeräte. Ob Ihre Kasse eine selbst gekaufte Pumpe erstattet, klären Sie vorab mit ihr. Wie Verleih und Verordnung zusammenhängen, erklärt die Seite Milchpumpe mieten. Siehe auch Verordnung für eine Milchpumpe und Leihpumpe.
Praxis-Hinweis
Die Leistungen unterscheiden sich je Kasse und können sich ändern. Fragen Sie vor der Bestellung Ihre Krankenkasse nach dem aktuellen Stand und den Vertragspartnern.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Beratung durch Hebamme, Stillberatung (IBCLC) oder Ärztin. Bei Fieber, Rötung, starken Schmerzen oder Sorgen um die Gewichtsentwicklung Ihres Kindes holen Sie bitte fachliche Hilfe.


