Eine Leihpumpe ist eine elektrische Milchpumpe, die Apotheken oder Sanitätshäuser auf Zeit überlassen, meist per Rezept und auf Kosten der Krankenkasse. Elektrische Milchpumpen werden laut KV Schleswig-Holstein und BARMER vorrangig leihweise zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch gibt es sie auch ohne Rezept.
Wer übernimmt die Kosten einer Leihpumpe?
Versicherte haben nach § 24e SGB V während der Schwangerschaft und im Zusammenhang mit der Entbindung Anspruch auf Hilfsmittel, und § 33 SGB V regelt die Hilfsmittel allgemein. Die DAK übernimmt die Kosten bei ärztlicher Verordnung ohne Eigenanteil. Laut KBV, zitiert von der KV Schleswig-Holstein, sind die Rezepte zuzahlungsfrei. Mehrkosten für ein Wunschgerät über die medizinische Notwendigkeit hinaus tragen Sie selbst, wie BARMER und HEK schreiben. Mehr zum Hilfsmittelverzeichnis lesen Sie im eigenen Eintrag.
Wie lange können Sie die Leihpumpe nutzen?
Die BARMER übernimmt die Kosten in der Regel bis zur Vollendung des 6. Lebensmonats. Bei Versorgung über 16 Wochen hinaus prüft sie die Notwendigkeit. Die KV Schleswig-Holstein nennt in der Regel bis zu 100 Tage nach der Geburt. Die Angaben unterscheiden sich je Kasse. Die Pumpe bleibt laut BARMER im Eigentum des Vertragspartners, Sie geben sie am Ende zurück.
Praxisbeispiel: Auf dem Rezept fehlt die Mietdauer. Laut BARMER gilt es dann nur vier Wochen. Vor Ablauf holen Sie ein neues Rezept und geben es dem Vertragspartner.
Praxis-Hinweis
Fragen Sie vor der Mitnahme nach Mietdauer, Pumpset, Einweisung und Rückgabe. Medela verlangt bei der Symphony die Rückgabe im vollständigen und gereinigten Zustand. Prüfen Sie außerdem, ob Ihre Brusthaubengröße zum Pumpset passt.
Wichtiger Hinweis
Stand Oktober 2026. Die Bedingungen unterscheiden sich je Krankenkasse und Verordnung. Verbindlich sind der Gesetzestext und die Auskunft Ihrer Kasse.
Was bedeutet die Leihpumpe für die Wahl der Milchpumpe?
Wer die Pumpe nur wenige Wochen braucht, leiht sie. Wer sie dauerhaft nutzt oder ein bestimmtes Modell wünscht, kauft. Das Netzwerk Gesund ins Leben nennt Apotheken und Sanitätshäuser auch als Verleih ohne Rezept. Den ganzen Weg beschreibt Milchpumpe mieten oder auf Rezept. Das Rezept erklärt der Eintrag Verordnung (Rezept) für eine Milchpumpe.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Beratung durch Hebamme, Stillberatung (IBCLC) oder Ärztin. Bei Fieber, Rötung, starken Schmerzen oder Sorgen um die Gewichtsentwicklung Ihres Kindes holen Sie bitte fachliche Hilfe.
Quellen
- § 24e SGB V Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln (gesetze-im-internet.de)
- § 33 SGB V Hilfsmittel (gesetze-im-internet.de)
- BARMER: Milchpumpen als Hilfsmittel (Aktualisierung 08.09.2026)
- DAK-Gesundheit: Milchpumpen (Stand 01.10.2026)
- KV Schleswig-Holstein: Verordnungsinformation Milchpumpen (Stand 02.08.2023)
- HEK: Merkblatt elektrische Milchpumpen
- Netzwerk Gesund ins Leben: Muttermilch abpumpen, aufbewahren und füttern (Stand 26.01.2026)
- Medela: FAQ zur Symphony-Vermietung (Stand Dezember 2019)


